Mit unserem monatlich erscheinenden Infobrief informieren wir Sie über aktuellen Steuerthemen und steuerliche Möglichkeiten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
Das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
Ist Biersteuer auf von einem Hobbybrauer hergestelltes Bier zu erheben, das dieser unentgeltlich zum Probieren anbietet? Diese Frage hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden.
Im Arbeitsrecht gibt es immer viele Fragen, u. a., wodurch Kündigungen gerechtfertigt sind. Wer beispielsweise ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss u. U. mit einer Kündigung rechnen. So entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht.
Die fristgerechte Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters während der Probezeit kann nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln diskriminierend im Sinne einer Benachteiligung wegen Behinderung und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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#Sachzuwendungen #Arbeitnehmer #Energiepreispauschale #Erbmasse #Kündigung eines Schwerbehinderten
Erbschaft- und Schenkungssteuer ab 2023
Drittes Entlastungspaket
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